Patienteninformation
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Zahnersatz ist kein seriell hergestelltes Massengut, sondern eine medizinische Sonder- und Einzelanfertigung für einen bestimmten Patienten. So hat Ihr Zahnarzt die medizinische Notwendigkeit nicht abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag gemacht, sondern Ihre Behandlung unter fachlichen, objektiven und patientenspezifischen Gesichtspunkten geplant bzw. durchgeführt.
Sowohl in der privaten Vollkrankenversicherung als auch bei den Zusatzversicherungen existieren mittlerweile unzählige Tarifangebote bzw. Tarifvarianten. Hier kann die Höhe der Kostenerstattung durch die Versicherung für Zahnersatz sowohl bei Voll- wie auch bei Zusatzversicherungen sehr unterschiedlich sein. Privat- und Zusatzversicherungen unterliegen nicht dem Sachleistungs-, sondern dem Kostenerstattungsprinzip. Daher sind bei der Zahnersatzbehandlung und der damit einhergehenden Erstattung von Kosten durch die private Krankenversicherung drei rechtlich selbständige und voneinander unabhängige Vertragsverhältnisse zu beachten (1. Patient/Versicherung, 2. Patient/Zahnarzt, 3. Zahnarzt/Labor).
Versicherungseigene Sachkostenlisten oder andere Eingrenzungen können je nach Versicherungstarif qualitative Gesichtspunkte außen vor lassen (z.B. funktionelle, technologische, ästhetische sowie materialbedingte), was Einfluss auf die Höhe der Kostenübernahme von Seiten der Versicherung hat und sich auf den Erstattungsanspruch des Patienten gegenüber seiner Versicherung niederschlägt.
Keinen Einfluss hingegen hat die Höhe der Versicherungsleistung auf die Abrechnung des Zahnarztes und des zahntechnischen Labors. Für das zahntechnische Labor und auch für den Zahnarzt sind derartige Erstattungseinschränkungen nicht relevant.
Entscheidend für die Preisgestaltung der zahntechnischen Arbeit und die kalkulierten Laborkosten ist einerseits die individuelle zahntechnische Arbeit im Hinblick auf die spezifischen Gegebenheiten. Andererseits sind es fachliche und betriebswirtschaftliche Grundsätze. Denn jedes Labor hat selbstverständlich seine Besonderheiten hinsichtlich Ausstattung, Verwendung von Materialien, Einsatz von Technologien und Leistungsspezialisierungen.
Als Patient sollten Sie sich vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, den Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Prüfung einreichen können. Dadurch sind Sie vorab informiert, in welcher Höhe Ihre Kasse die Behandlung und Versorgung bezuschussen wird. Sie haben dann immer noch die Möglichkeit, Einfluss auf den Umfang der Versorgung und damit direkt auf die zu erwartenden Kosten für die zahntechnische Leistung zu nehmen.
Die Entscheidung für die endgültige Zahnersatzversorgung treffen Sie – gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt. Diese sollte unter größtmöglicher Abwägung für Ihre Gesundheit und damit auch für Ihre zukünftige Lebensqualität getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian-Haakon Stein
Zahntechnik Stein


